Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein
Altenhilfe

Rechte der Pflegebedürftigen

Jeder Mensch hat uneingeschränkt Anspruch auf Respektierung seiner Würde und Einzigartigkeit:


Artikel 1:

Selbstbestimmung und Selbsthilfe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können.


Artikel 2:

Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.


Artikel 3:

Privatsphäre

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Warnung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.


Artikel 4:

Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.


Artikel 5:

Information, Beratung, Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen, Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.


Artikel 6:

Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.


Artikel 7:

Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.


Artikel 8:

Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

 
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