
Konzept
Das ambulant betreute Wohnen gliedert sich in eine Motivations- und eine Festigungsphase und schließt sich oft an einen längeren stationären Aufenthalt der Entwöhnung vom Alkohol an.
Drei qualifizierte Mitarbeiterinnen betreuen körperlich und seelisch behinderte Suchtkranke in ihrem Lebensumfeld. Wichtigste Vorraussetzung für diese Form der engen Zusammenarbeit ist eine Grundmotivation mit dem Wunsch nach Veränderung.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dem suchtkranken Menschen ein starkes tragfähiges soziales Netz aufzubauen und das Selbstbewusstsein zu stärken. Das sind Grundlagen für eine dauerhafte Abstinenz.
Finanzierung
Das ambulant betreute Wohnen wird über die Eingliederungshilfe oder das persönliche Budget finanziert. Zuständig als Kostenträger ist das Sozialamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Vor einer Kostenzusage muss meist ein Gutachten des Gesundheitsamtes vorliegen.
Angebote
- Sozialtherapeutische Gespräche
- Aufbau einer tragfähigen Tages- und Wochenstruktur
- Telefonkontakte
- Persönliche Kontakte
- Gesundheitsförderung
- Gruppenaktivitäten
- Begleitung und Motivation
- Anleitung zu selbstständigen Tätigkeiten
- Anleitung, Beratung, Erinnerung und Kontrolle von Aktivitäten und Terminen
- Vermittlung anderer Dienste und Institutionen
- Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Institutionen




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