Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein
  1. Der Antrag auf Hilfe zur Erziehung ist beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Die Tagesgruppe ist ein teilstationäres Angebot der Jugendhilfe und ist im § 32 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als eigenständige Hilfeform verankert.
  2. Vorraussetzung der Aufnahme ist die freiwillige Entscheidung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten und die Bereitschaft zur Mitarbeit.
  3. Unsere Kinder sind im schulpflichtigen Alter und werden maximal bis zum 15. Lebensjahr durch uns teilstationär betreut.
 

Unsere Betreuung erfolgt in Form von:

  • gemeinsamen Mahlzeiten
  • nachschulischer Einzelförderung
  • heilpädagogische und sozialpädagogischer Kleingruppenarbeit
  • heilpädagogischer Einzelförderung und therapeutischem Puppenspiel
  • Unternehmungen der Gesamtgruppe im Alltag und in den Ferien
  • intensiver Zusammenarbeit mit den Eltern und allen an der Erziehung Beteiligten
  • erlebnispädagogische Angebote
 
 
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Link Michaelisstift Gefell
Ev. Stiftung Christopherushof
Stiftung Sophienhaus Weimar
Diakonie Stetten e.V.