Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein

Aufnahme

- Der Antrag auf Hilfe zur Erziehung ist beim zuständigen Jugendamt zu stellen. Die Tagesgruppe ist ein teilstationäres Angebot der Jugendhilfe und ist im § 32 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als eigenständige Hilfeform verankert.
- Vorraussetzung der Aufnahme ist die freiwillige Entscheidung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten und die Bereitschaft zur Mitarbeit.
- Unsere Kinder sind im schulpflichtigen Alter und werden maximal bis zum 15. Lebensjahr durch uns teilstationär betreut.

Unsere Betreuung erfolgt in Form von:
- gemeinsamen Mahlzeiten
- nachschulischer Einzelförderung
- heilpädagogische und sozialpädagogischer Kleingruppenarbeit
- heilpädagogischer Einzelförderung und therapeutischem Puppenspiel
- Unternehmungen der Gesamtgruppe im Alltag und in den Ferien
- intensiver Zusammenarbeit mit den Eltern und allen an der Erziehung Beteiligten
- erlebnispädagogische Angebote




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