
Leistungen und Pflegestufen
| Pflegestufe | Leistungen/Monat |
| 1 | 210,00 € |
| 2 | 420,00 € |
| 3 | 675,00 € |
Wählt der Pflegebedürftige einen Pflegedienst, so stehen ihm je nach Pflegestufe folgende Sachleistungen zur Verfügung:
| Pflegestufe | Leistungen/Monat |
| 1 | 420,00 € |
| 2 | 980,00 € |
| 3 | 1470,00 € |
| 3H | 1.918,00 € |
Der Pflegedienst kann maximal in der Höhe dieser genannten Sachleistungen, nachdem zuvor ein Pflegevertrag geschlossen wurde, gemäß Gebührenverzeichnis, welches mit der Pflegekasse verhandelt wurde, abrechnen. Werden weitere Pflegeeinsätze in Anspruch genommen, müssen diese vom eigenen Vermögen oder der Rente beglichen werden - die Pflegeversicherung ist eben nur eine Teilkaskoversicherung.
Meistens werden allerdings sogenannte Kombileistungen gewählt, das heißt: einen Teil der Maximalsumme der möglichen Sachleistungen rechnet der Pflegedienst ab, den Rest lässt sich der Pflegebedürftige auszahlen. Die genaue Höhe ermittelt die Krankenkasse, nachdem der Pflegedienst abgerechnet hat.
Ob Sie Geld-, Sach- oder Kombileistungen wählen, geben Sie bitte im Rahmen des Antrages bei der Pflegekasse an! Dies kann später auch wieder verändert werden.




nach oben
drucken



