Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein

Die logopädische Behandlung umfasst:
- Prävention
- Diagnostik
- Therapie
- Rehabilitation und Beratung
Das Ziel besteht dabei in der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit, Erlangung von Selbständigkeit sowie (Re)Integration in den Alltag.
Besondere Beachtung findet die individuelle Beratung sowie Einbeziehung der Angehörigen in die Therapie.

Wer bezahlt eine logopädische Behandlung?
Die Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Vom Gesetzgeber wird eine Verordnungsblatt- gebühr sowie eine Eigenbeteiligung verlangt, wenn der Patient das 18. Lebensjahr vollendet hat. Kinder, chronisch Kranke und soziale Härtefälle sind von der Zuzahlung befreit.
Bei privat versicherten Patienten übernehmen die Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang.

Wer verordnet eine logopädische Behandlung?
Der Kinder-, Haus- oder Facharzt (HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, Kieferorthopäde ) darf eine logopädische Behandlung verordnen.
Mit dieser ärztlichen Verordnung können Sie sich oder Ihren Angehörigen bei uns in der Praxis anmelden.
Auch Hausbesuche sind möglich, soweit sie ärztlich verordnet wurden.




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