Wortbruch? Mit Datum vom 11. März 2015 sind erste Festlegungen für ein neues Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft an die Öffentlichkeit gedrungen: Die Gesamtzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft in 2015 sollen von 134 auf gut 145 Mill. Euro steigen. Die versprochenen 10 bzw. 12 Millionen werden aber nur dadurch erreicht, dass 4,7 Mill. Euro, die aus dem alten Gesetz zu erwartenden Aufwüchse, miteingerechnet werden. „Zusätzliche“ (so der Koalitionsvertrag) 10 Mill. Euro stehen damit den freien Schulen nicht zur Verfügung.
Die größte Schwierigkeit ist die jährliche Steigerungsrate von 0,25 % (kein Tippfehler!) ab 2016 - damit können die Personalkostensteigerungen von ca. 3 % jährlich nicht annähernd aufgefangen werden. Wenn diese Absichten ins Gesetz gegossen werden, würde die Landesregierung nahtlos an die Vorgängerpolitik des Ausblutens freier Schulen anknüpfen. Die Versprechungen des Koalitionsvertrages wären Makulatur.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Schulträger (www.freie-schulen-thüringen.de) wird für die Verwirklichung der Verfassungsrechte von Schulen in freier Trägerschaft kämpfen.
Hier finden Sie zwei Pressemitteilungen als Reaktion auf die Pläne zum Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft: