/suche/

Richtungweisendes Urteil für Schulen in freier Trägerschaft


Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft als nicht verfassungskonform bewertet und dem Gesetzgeber aufgetragen, bis zum März 2015 das Gesetz zu überarbeiten.
Der Verfassungsgerichtshof kritisiert insbesondere die nicht hinreichende Verankerung der Berechnung der Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft im Gesetz selbst. Hier sei der Verwaltung ein zu großer Spielraum gegeben worden. 

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, die das Urteil in aller Kürze zusammenfasst (s. unten). 

Aus Sicht der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein und der beiden Gesellschafterinnen Ev. Stiftung Christopherushof und Michaelisstift Gefell, die insgesamt vier Schulen tragen, ist dieses Urteil ein wegweisender Meilenstein, für den wir seit Jahren gekämpft haben! 

Dr. Klaus Scholtissek