Aus der Presse hat die Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein erfahren, dass die Thüringer Landesregierung für das Jahr 2021 eine drastische Absenkung der Zuschüsse für die Schülerinnen und Schüler, die Schulen in freier Trägerschaft besuchen, plant.
„Für uns ist diese Nachricht im höchsten Maße unverständlich und nicht nachvollziehbar. Aus unserer Sicht ist sie bildungspolitisch hochgradig widersprüchlich zu den selbstgesteckten Zielen der Landesregierung und zudem eine schwerwiegende Ungleichbehandlung und damit Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern, die Schulen in freier Trägerschaft besuchen. Die drohende Kürzung von staatlichen Zuschüssen für Schülerinnen und Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft ist unseres Wissens ein in der Bundesrepublik Deutschland einmaliger Vorgang“, sagt Dr. Klaus Scholtissek, Vorsitzender der Geschäftsführung der Diakoniestiftung. Deren Gesellschafter Michaelisstift Gefell und Evangelische Stiftung Christopherushof sind Träger von vier Schulen im Freistaat.
Mit einem Brief wendet er sich nun an Mitglieder des Thüringer Landtages. Deutlich bringt er darin sein Unverständnis für die Pläne zum Ausdruck und bittet mit Nachdruck darum, diese nicht zu unterstützen.
„Wer die Diskussionen der letzten Jahre, die Gutachten und die konkrete Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft in den letzten Jahren verfolgt, kann die wachsende Schieflage in der Finanzierung sehr präzise fassen“, schreibt Dr. Scholtissek und nennt treibende Faktoren:
1. In der zurückliegenden Legislaturperiode hat die Landesregierung die Schülerkostenjahressätze jeweils nur um 1,9 % erhöht – wohlwissend, dass die tarifgebundenen Gehälter der Pädagogen und Pädagoginnen jährlich höher aufwachsen.
Allein hierdurch ist eine schrittweise Schlechterstellung der Schülerinnen und Schüler in Schulen in freier Trägerschaft sehenden Auges programmiert. Hinzu kommt, dass auch diese genannten 1,9 % Steigerungen jeweils erst zum 1.8. eines Jahres wirksam werden – abweichend von den Tarifsteigerungen der Pädagogen und Pädagoginnen, die in der Regel jeweils zum Jahresanfang wirksam werden.
Damit ergibt sich aufs Jahr gesehen tatsächlich eine Steigerung der Schülerjahreskostensätze deutlich unter 1 %!
2. Die Landesregierung hat zudem wirksam zum 01.01.2020 beschlossen, die Gehälter der Regelschullehrer von A 12 auf A 13 anzuheben. Diese Erhöhung der Lohnkosten für die Träger der Schulen in freier Trägerschaft findet keine Berücksichtigung bei den Zuschüssen für Schülerinnen und Schüler in Schulen in freier Trägerschaft. Auch hier sehen wir eine bildungs- und sozialpolitische Gerechtigkeitslücke.
Dies wird sehenden Auges noch verstärkt durch die in Aussicht genommene Anhebung auch der Tarife für die Grundschullehrerinnen und -lehrer von A 12 ebenfalls zu A 13.
3. Schließlich berücksichtigt die geplante Deckelung des Gesamtbudgets für Schülerinnen und Schüler in freier Trägerschaft nicht den unterjährigen, jahrgangsweisen Aufbau von neugegründeten Schulen in freier Trägerschaft: Die wachsende Schülerschaft muss sich dann ein gedeckeltes und abgesenktes Budget teilen, so dass auch aus diesem Grund die einzelnen Schülerinnen und Schüler in freier Trägerschaft zusätzlich schlechter gestellt werden. Aus diesen Sachverhalten ergibt sich dringend ein Bedarf an fairen, bildungs- und sozialpolitisch gerechten Steigerungen der Zuschüsse für Schülerinnen und Schüler in freier Trägerschaft. Ein durch die Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Thüringen (LAG) in Auftrag gegebenes Gutachten ermittelte einen Finanzierungsanspruch der freien Schulen von ca. 242 Millionen Euro für das Jahr 2021.
Der im Frühjahr 2020 vom Thüringer Ministerium für Bildung Jugend und Sport vorgelegte Evaluationsbericht zur Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft gelangt in einer Berechnungsvariante zum Ergebnis, dass wenigstens 215 Millionen Euro erforderlich seien, um dem Verfassungsauftrag (!) des Landes gegenüber den freien Schulen gerecht zu werden.
In einer zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft freier Schulen und dem Bildungsministerium im Frühjahr 2020 eingerichteten Arbeitsgruppe gab es intensive Verhandlungen und einen Kompromiss zur Schulfinanzierung in Höhe von 217 Millionen Euro. Der Kompromiss ergibt sich sowohl aus dem Evaluationsbericht der Landesregierung als auch aus dem Rechenmodell der Schulträger, heißt es im Brief an die Landtagsmitglieder.
„Dieser Kompromiss wird mit den geplanten Kürzungen in nicht nachvollziehbarer Weise konterkariert. Ich bitte Sie eindringlich, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um die sowohl offene als auch die versteckte Diskriminierung der Schülerinnen und Schüler abzuwenden. Es kann nicht sein, dass die verschärfte Haushaltssituation des Freistaates zu Einsparungen auf dem Rücken dieser Schülerinnen und Schüler führt“, schreibt Dr. Scholtissek.
Bilder: Schülerinnen und Schüler der Freien Montessori-Gemeinschaftsschule Bad Lobenstein in verschiedenen Projekten
Ansprechpartner: Dr. Klaus Scholtissek, Vorsitzender der Geschäftsführung der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein
Tel.: 036651 3989-1001, Mail: K.Scholtissek@diakonie-wl.de