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Arbeitsrecht: Dritter Weg

Als "Dritter Weg" wird das Verfahren zur Arbeitsrechtssetzung durch paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Komissionen bezeichnet, das die Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas anwenden. 

Zum kirchlichen Arbeitsrecht kursieren viele Irrtümer. In einem Handout werden seine Vorteile für Mitarbeitende und Hilfebedürftige zusammengefasst. >>> VdDD Handout vom 23. Oktober 2023 

Diakonie im bundesweiten Gehaltsvergleich auf Platz 1 / Vergleich weltliches und kirchliches Arbeitsrecht  >>> VdDD kompakt vom 19. April 2023

apl. Prof. Dr. Klaus Scholtissek
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Susann Ludwig
Assistentin der Geschäftsführung

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Diakonie ist Lebens- und Wesensäußerung der evangelischen Kirchen. Mit ihrem Dienst am Nächsten kommt sie dem kirchlichen Auftrag nach, die Liebe Gottes zum Menschen durch Wort und Tat zu verkündigen.

Innerhalb der Diakonie sind Dienstnehmer und Dienstgeber verbunden in der Erfüllung dieses gemeinsamen Auftrages. Sie bilden eine Dienstgemeinschaft, die sich zu vertrauensvoller Zusammenarbeit verpflichtet. Jede und jeder diakonische Mitarbeitende hat - unabhängig von seiner Aufgabe seiner beruflichen Stellung - teil an der Verkündigung der Liebe Gottes.

Anders als in der gewerblichen Wirtschaft stehen sich in dieser Gemeinschaft nicht Arbeit und Kapital als zwei Gegenpole mit gegensätzlichen Interessen gegenüber. Demgemäß werden in Kirche und Diakonie auch keine selbständigen Setzungen durch den Arbeitgeber ("Erster Weg", wie bei den staatlichen Beamten) oder herkömmlichen Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt, wie das in der freien Wirtschaft der Fall ist ("Zweiter Weg").

Vielmehr ist Diakonie und Kirche verfassungsmäßig das Recht zugestanden worden, ihre Arbeitsbedingungen selbst zu bestimmen. Das liegt an der Besonderheit der Dienste, die sie zu erbringen haben. In Kirche und Diakonie erfolgt die Festlegung des geltenden Arbeitsrechts auf einem eigenen Weg, dem so genannten "Dritten Weg". Der sieht vor, dass in einer "Arbeitsrechtlichen Kommission" (ARK), die zu gleichen Teilen mit Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber besetzt ist, für beide Seiten akzeptable Lösungen erarbeitet werden.

Gemäß der Vorstellung der diakonischen Dienstgemeinschaft ist die Suche nach Konsens in den ARKen von Partnerschaft und Kooperation geprägt und nicht von Konfrontation. Schließlich sind im kirchlichen Dienst alle Beteiligten den gleichen religiösen Grundlagen und Zielen verpflichtet. Der gerechte solidarische Interessenausgleich und die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Dienstgebern und Dienstnehmern sind die Leitmotive des Dritten Weges.

Aus dem Gedanken der Dienstgemeinschaft folgt, dass es einen Arbeitskampf (Aussperrung / Streik) in Diakonie und Kirche nicht geben kann. Die Gemeinschaft der Mitarbeitenden und der Leitung ist durch das Miteinander im Dienste Gottes geprägt. Dies schließt die Möglichkeit aus, durch offenen Druck gegebenfalls zu Lasten der Hilfebedürftigen Änderungen der Arbeitsbedingungen zu erzwingen. Wenn es innerhalb der ARK tatsächlich einmal nicht zu einer Lösung kommt, sieht der Dritte Weg eine verbindliche Schlichtung durch eine wiederum paritätisch besetzte Schlichtungskommission vor.

Naturgemäß ist die Konsenssuche auf diesem Weg nicht immer einfach. Der Vorteil, tarifliche Einigung statt durch Konfrontation und Konflikt durch Interessenausgleich Einigungen herbeizuführen, ist dagegen nicht hoch genug zu bewerten. Denn diese Art der Ergebnisfindung fördert das partnerschaftliche Verhältnis von Dienstnehmern und Dienstgebern und trägt damit nachhaltig zu einer positiven Unternehmenskultur bei.

Quelle: VdDD - Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland

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