Schutz vor Gewalt
Menschen zu schützen ist Teil unseres diakonischen Auftrages. Dafür gibt es gesetzliche Verpflichtungen und verbindliche Regelungen in unserem Diakonieverbund.
Unsere Grundsätze:
- Wir lehnen jede Form von Gewalt ab.
- Wir bewahren Gottes Schöpfung und setzen uns für das Wohl aller Menschen ein.
- Wir schaffen Rahmenbedingungen, um Gewalt zu vermeiden.
Für uns ist es selbstverständlich, dass wir Gewalt in all ihren Ausprägungen ablehnen, sie klar ansprechen und melden.
Auf dieser Seite bieten wir eine Übersicht mit den Anwendungsgebieten und Direktkontakten zu differenzierten Melde- und Schutzverfahren.
Besteht ein begründeter Verdacht auf sexualisierte Gewalt in Einrichtungen, an Orten oder zu Veranstaltungen der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein und der verbundenen Stiftungen und Gesellschaften ist die Meldestelle der Diakonie Mitteldeutschland in Kenntnis zu setzen. Die Beratungsstelle „Kind im Zentrum“ in Wittenberg wurde vertraglich durch die Diakonie Mitteldeutschland, die Evangelische Landeskirche Anhalts und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland als Gemeinsame Meldestelle beauftragt.
Wer kann etwas melden?
Jede Person, die einen begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt im Bereich unseres Diakonieverbundes sowie der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, der Evangelischen Landeskirche Anhalts und der Diakonie Mitteldeutschland hegt.
Jede Person hat auch die Möglichkeit, sich zur Einschätzung eines Vorfalls von der Meldestelle beraten zu lassen.
An wen kann man sich wenden?
Gemeinsame Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt der Diakonie Mitteldeutschland
Tel.: 03491 - 45938-82
Mail: meldestelle.kiz-wittenberg@ejf.de
Homepage: www.ejf.de/einrichtungen/beratungsstellen/kiz-wittenberg
Zentrale, bundesweite, kostenlose und anonyme Anlaufstelle help der Evangelischen Kirche in Deutschland
Tel.: 0800 5040 112
Mail: zentrale@anlaufstelle.help
Homepage: www.anlaufstelle.help
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Tel.: 0800 - 2255530
www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfetelefon
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel.: 116 016
www.hilfetelefon.de
Hilfetelefon Gewalt an Männern
Tel.: 0800 - 1239900
www.maennerhilfetelefon.de
Ansprechstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt für die EKM
Pfarrerin Dorothee Herfurth-Rogge
Tel.: 0345 - 68669854
Mobil: 0172 - 7117672
Email: dorothee.herfurth-rogge@ekmd.de
www.ekmd.de/service
Ansprechstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Diakonie Mitteldeutschland
Falk Hess
Tel.: 0345 - 12299-241
Mobil: 0173 - 850 68 27
Email: hess@diakonie-ekm.de
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Gewalt kann man erleben oder selbst ausüben. Betroffen sind Menschen.
- die unterstützt, betreut, begleitet, beraten usw. werden
- die bei uns arbeiten – unsere Mitarbeitenden
- die zu uns kommen z.B. Angehörige, Firmen
Formen von Gewalt:
- psychische Gewalt, z.B. Beleidigungen, Drohung, Bloßstellung, Ignorieren
- physische Gewalt, z.B. schlagen, schütteln, festhalten, mit Gegenständen werfen
- strukturelle Gewalt, z.B. ungünstiger Arbeits- oder Wohnraum, fehlende Beteiligungsmöglichkeiten, Missachtung der Intimsphäre, unzulängliche Infrastruktur, Verletzung des Datenschutzes
- sexualisierte Gewalt - psychisch und physisch, z.B. Missachtung der Intimsphäre, sexualisierte/ sexistische Sprache, nicht gewünschtes Berühren, Belästigung, sexueller Missbrauch/ Übergriff
Erste Handlungsschritte:
- abwehren/ mich wehren
- aus der Situation gehen
- Hilfe und Sicherheit bei Menschen, denen ich vertraue suchen (besonders bei sexualisierter Gewalt)
- Beratungsstellen usw. nutzen - bieten individuelle und anonyme Hilfe an
- Ich bestimme was passiert!
- Ruhe bewahren und der Situation stellen
- sachlichen Überblick verschaffen
- ruhig aber zügig Situation stoppen, um betroffene Person zu schützen
- Hilfe holen und Aufgaben verteilen (von Notruf absetzen über gefährdete Personen schützen bis Beweismittel sichern)
- nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und Vorfall/ ergriffene Schritte dokumentieren
- Ruhe bewahren und der Situation stellen
- zugewandt und ruhig hinhören und hinsehen
- nicht bagatellisieren
- Kontakt zur betroffenen Person stärken
- der Person glauben, keine Mitschuld geben
- austauschen mit zusätzlicher Person und Situation einschätzen
- Auskunft über weiteres Vorgehen geben
- nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und Vorfall/ ergriffene Schritte dokumentieren
- Person, die berichtet glauben
- zugewandt und ruhig hinhören und hinsehen
- nicht bagatellisieren
- Kontakt zur betroffenen Person stärken
- der Person glauben, keine Mitschuld geben
- austauschen mit zusätzlicher Person und Situation einschätzen
- Auskunft über weiteres Vorgehen geben
- nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und Vermutung/ ergriffene Schritte dokumentieren
- Ruhe bewahren und besonnen reagieren
- einschätzen der Gesamtsituation, Unterstützung holen (nächsthöhere Leitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaft, Beratungsstellen, Polizei) und entsprechende Maßnahmen ergreifen
- Vertraulichkeit und Datenschutz beachten
- nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und ergriffene Schritte dokumentieren
- Meldung an zuständige externe Meldestelle bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Rechtsverstößen. Aus den Hinweisen dürfen ihnen keine beruflichen Nachteile erwachsen. Deshalb ist auch die Identität der Hinweisgebenden zu schützen. Durch eine interne Meldestelle, die nicht Teil der Organisation der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein und der verbundenen Stiftungen und Gesellschaften ist, wird sachliche Objektivität im Umgang und professionelle Bearbeitung eingehender Hinweise nach den strengen Vorgaben des Gesetzes gewährleistet. Mit der Aufgabe der internen Meldestelle wurde die Rechtsanwaltskanzlei Bittmann & Klopfer beauftragt.
Wer kann sich beschweren?
Alle Mitarbeitenden der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein und der verbundenen Stiftungen und Gesellschaften, auch ehemalige Mitarbeitende nach Beendigung des Dienstverhältnisses.
An wen kann man sich wenden?
Rechtsanwaltskanzlei Bittmann & Klopfer
Weststr. 60
08523 Plauen
Tel.: 03741 - 527004
Mail: info@kanzlei-bittmann.de
Neben der Nutzung der internen Meldestelle unseres Diakonieverbundes besteht außerdem die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle zu wenden. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes.
Kontakt
Susann Ludwig
Bayerische Str. 13
07356 Bad Lobenstein
Tel.: 036651 - 3989-1010
Fax: 036651 - 3989-1009
Mail: S.Ludwig@diakonie-wl.de
Download: vCard
Spendenkonto
Kreissparkasse Saale-Orla
IBAN: DE92830505050002127474
BIC: HELADEF1SOK
Verwendungszweck: Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein
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